EU-Taxonomie – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Rückblick zum KSU-Online-Seminar

Die Klimaschutz-Unternehmen veranstalteten heute mit Kooperationspartner Dombert Rechtsanwälte ein gemeinsames Online-Seminar zum Thema „EU-Taxonomie – Was Unternehmen jetzt wissen müssen“. Die Taxonomie ist ein zentraler Bestanteil des EU-Green-Deals, der vorsieht, dass Europa bis 2050 klimaneutral sein soll. Um dieses Ziel zu erreichen, sind alle gefordert – auch die Unternehmen.

Für letztere hat die EU-Kommission ein Regelwerk vorgelegt, das Standards für ökologisches Wirtschaften festlegt. Die EU-Taxonomie dient als Klassifizierungsinstrument hauptsächlich dazu, um Aktivitäten von Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit einzuordnen. Außerdem besteht für Firmen eine Berichtspflicht. Das Ziel: Informationen über die Nachhaltigkeit der Aktivitäten vergleichbarer zu machen. Für Unternehmen kann die EU-Taxonomie eine Chance hin zur Transformation nachhaltigen Wirtschaftens sein, wenn sie klug dabei vorgehen.

KSU-Geschäftsführer Philipp Andree begrüßte alle Teilnehmer zum Online-Seminar zusammen mit Dr. Rainer Kambeck, Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand beim Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der einleitende Worte sprach. Anschließend referierte die Europa-Abgeordnete Henrike Hahn über die EU-Taxonomie. Hahn sprach ihn ihrem Impulsvortrag über die Bedeutung der Taxonomie und welche Auswirkungen diese auf Unternehmen hat.

Zum Vorschlag der EU-Kommission Atomkraft und Gas als "grüne" Energien einzustufen äußerte sich Hahn ebenfalls und unterstrich die Bedeutung des EU-Parlaments, das mit einem Veto den Vorschlag der Kommission noch stoppen kann und verwies auf einen derzeit „wahren Krimi“ über den Abstimmungsausgang im Parlement. Hahn, Mitglied der Grünen, hofft, dass das EU-Parlament gegen den Kommissions-Vorschlag stimmt. Zur Einordnung: am 14. Juni hatten der Umwelt- als auch der Finanzausschuss des EU-Parlaments den Vorschlag der EU-Kommission, bestimmte Gas- und Nuklearenergie-Aktivitäten im Rahmen der Taxonomie-Verordnung als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzuordnen, abgelehnt. Neben dem EU-Parlament muss auch der Europäische Rat über den Vorschlag der Kommission noch abstimmen. 

Nach dem Vortrag von Hahn ging Dr. Jan Thiele von unserem Kooperationspartner Dombert Rechtsanwälte auf die rechtlichen Aspekte der EU-Taxonomie für Unternehmen ein. Thiele verwies in seinem Vortrag darauf, dass die Taxonomie verbindliche Definitionen schaffe, was als nachhaltiges Wirtschaften gilt und folglich konkrete Anforderungen sowohl an Unternehmen als auch an Banken und deren Kapitalmarktprodukte beinhaltet. Er resümierte, dass Klimaneutralität immer stärker in den Fokus rücke und sie den Zugang zu Finanzierungen und Konditionen bestimmen werde.

Zum Abschluss des Seminars gab Andres Wade, Head of Sustainability unseres Mitgliedsunternehmens Viessmann, einen Praxisinput über die Bedeutung und Herausforderungen der Taxonomie für sein Unternehmen.

Falls Sie nicht an dem Online-Seminar teilnehmen könnten, können Sie sich die Veranstaltung über diesen Link nachträglich anschauen: https://www.youtube.com/watch?v=HfFbrsOYyX8

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