Klimaschutz, Energieeffizienz und umweltfreundliche Gebäude

FAQs geben Orientierung im Förderdschungel

Für die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens sind die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz immer entscheidender. Es gibt eine Fülle attraktiver Förderprogramme, mit denen der Staat Sie dabei unterstützt, Ihr Geschäft zukunftsfähiger auszurichten. Doch welche sind relevant und wie können sie optimal genutzt werden?1

In einem Online-Seminar im Juni 2023 haben wir Ihnen einen Überblick über die derzeit wichtigsten Bundesförderprogramme für Unternehmen gegeben und Ihnen Förderoptionen durch Kommunen aufgezeigt. Die wichtigsten Takeaways und beantworteten Fragen zum Umgang mit Förderung haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Förderung beantragen: Für was, wann und wie?

Bei welchen Klimaschutz- und Energievorhaben in meinem Unternehmen lohnt es sich besonders, Förderoptionen zu checken?

Es gibt eine Vielzahl an Förderoptionen im Bereich Klimaschutz, Energiewende und Energieeffizienz. Sowohl die EU, als auch die Bundesregierung, die Bundesländer und zum Teil die Kommunen stellen Fördermittel zur Verfügung, um Unternehmen zu unterstützen. Exemplarisch für mögliche Förderungen zu nennen sind das Bundesprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN), die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG, für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen) sowie diverse Bundesförderprogramme für Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen oder Umweltinnovationen im Bereich der Anlagentechnik.

Tipp: Informieren Sie sich auf jeden Fall rechtzeitig im Vorfeld der Beauftragung einer Leistung, welche Optionen sich eignen könnten.

Wie finde ich passende Förderung? Schritt für Schritt zum richtigen Programm:

1. In Planung befindliche Klimaschutz- und Energieeffizienzprojekte identifizieren; eine professionelle Unterstützung z. B. durch spezialisierte Beratungsagenturen kann helfen, förderwürdige Maßnahmen und Vorhaben nicht zu übersehen.

2. Einen groben Überblick verschaffen, z. B. über den IHK-Ratgeber oder die Förderdatenbank des Bundes.

3. Passende Förderprogramme eingrenzen; dabei ggf. auf Erstberatung z. B. durch IHKs oder Energieagenturen vor Ort zurückgreifen.

4. Aufbereitung der Antragsunterlagen, damit vor der Projektbeauftragung der Förderantrag gestellt werden kann; dabei kann eine professionelle Unterstützung z. B. durch spezialisierte Beratungsagenturen die Erfolgschancen erhöhen, insbesondere bei großvolumigen Fördervorhaben.

5. Förderzuschlag erhalten; im Falle einer Ablehnung auf keinen Fall entmutigen lassen, denn Förderchancen bieten sich regelmäßig!

Wie viel Zeit sollte ich in meinem Projekt für Fördermittebeantragung einplanen?

Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich, da sich die Förderbedingungen sowie Projekt- und Förderumfänge stark unterscheiden. Die Erstellung von Förderanträgen kann je nach Programm und Projekt wenige Stunden bis mehrere Wochen dauern – auch je nach Erfahrung Ihres Unternehmens mit Fördermittelbeantragung. Ebenfalls schwanken die Zeiten bis zur Ausstellung von Förderbescheiden stark – von wenigen Wochen bis (bei umfangreichen Projekten) mehreren Jahren.

Tipp: Planen Sie von Anfang an die Prüfung und Beantragung von Förderung als festen Baustein in Ihren Projektablauf ein und informieren Sie sich ggf. beim Förderträger über Bearbeitungszeiten.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, um für mein Projekt einen Förderantrag zu stellen?

Förderanträge müssen unbedingt vor Beauftragung von Bauleistungen gestellt werden. Angebote können Sie hingegen auch vor dem Förderantrag einholen. Planungsleistungen sowie Bauanträge können Sie ebenfalls bereits vorher beauftragen.

Tipp: In speziellen Fällen einer Förderdarlehensvariante kann ein „dokumentiertes Finanzierungsgespräch“ helfen, wenn Bauleistungen unmittelbar beauftragt werden sollen, die Aufbereitung der Antragsunterlagen jedoch noch etwas dauert.

Ist es möglich, dass ich für mein Vorhaben unterschiedliche Programme kombiniere?

Eine allgemeingültige Antwort lässt sich hier nicht geben, da Förderprogramme unterschiedliche Bedingungen definieren und verschiedenen beihilferechtlichen Grundlagen unterliegen. Die Bundesimmobilienförderung ist aktuell beihilfefrei gestellt und kann daher mit regionalen Förderprogrammen, z. B. Förderung durch Länder oder Kommunen, bis zu sehr hohen Schwellenwerten kumuliert werden. Je nach Förderprogramm und Projekt muss aber individuell geprüft werden, ob und welche Kombination möglich ist.

Tipp: Identifizieren Sie alle in Frage kommenden Förderoptionen für Ihr Vorhaben frühzeitig. Fragen Sie im Zweifel direkt bei den zuständigen Stellen nach, welche die zu kombinierenden Programme abwickeln.

Förderung Gebäudeneubau und -ertüchtigung:

Gibt es neben der Förderung in Form von attraktiven, zinssubventionierten Darlehen mit Tilgungszuschüssen noch weitere Förderoptionen – z. B. reine, nicht rückzahlbare Zuschüsse?

Ja. Förderung in Form von Zinsvorteilen bzw. Tilgungszuschüssen gibt es für umfassende, ganzheitliche Baumaßnahmen. Daneben gibt es auch Förderoptionen über reine Zuschüsse. Diese Förderform kommt im Immobilienbereich allerdings lediglich bei einzelnen energetischen Maßnahmen zur Anwendung (BEG EM) – z. B. beim Austausch von Fenstern, der energetischen Ertüchtigung von Dach oder Fassade oder dem Austausch einer Heizung. Diese Maßnahmen sind über die BAFA förderfähig und werden als reine Zuschüsse gewährt.

Kann man erst mit Einzelmaßnahmen starten und nach Erreichen des Effizienzgebäude-Standards noch eine Förderung erzielen?

Wenn grundsätzlich mehrere Maßnahmen angedacht sind, sollte vor Beginn der Maßnahmen geprüft werden, ob ein Effizienzhaus-Standard erreicht werden kann, da die Förderattraktivität auf diesem Weg am höchsten ist.

Können Förderkredite bei der Veräußerung einer Immobilie weitergereicht werden?

Ja. Förderkredite können grundsätzlich per Kreditnehmerwechsel weitergereicht werden. Wichtig ist, dass ein ordnungsgemäßer Verwendungsnachweis erstellt wird. Die genaue Vorgehensweise muss im Einzelfall geprüft werden.

Können Anbauten bei Nicht-Wohngebäuden als Neubau gefördert werden?

Ein Anbau an ein Nichtwohngebäude >50m² muss die Neubaukriterien erfüllen und kann dann als Neubau gefördert werden.

Können auch Wohnungseigentümergemeinschaften oder Eigentümer eine Förderung für eine Betreiberimmobilie beantragen, z. B. bei Hotels, Pflegeheimen etc.?

Sowohl Eigentümer/Vermieter als auch Mieter/Betreiber sind in den Bundesimmobilienförderprogrammen (BEG/KFN) antragsberechtigt.

Welche Stelle nimmt Anträge für Fördermittel im Immobilienbereich entgegen?

Für Anträge für ganzheitliche Sanierungen und Neubauvorhaben ist die KfW zuständig. Im Falle von Einzelmaßnahmen wickelt die BAFA die Förderanträge ab.

Können die Kosten für Energieberatung auch gefördert werden und kann der Berater auf der eigenen Payroll stehen?

Die Kosten für die Energieberatung sind bei der KfW auch förderfähig. Der Energieeffizienz-Experte ist dabei vorhabenbezogen und unabhängig zu beauftragen. Der Experte bzw. das Unternehmen, bei dem er angestellt ist, darf also nicht in einem Inhaber-, Gesellschafts- oder Beschäftigungsverhältnis zu den bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten stehen, von diesen Unternehmen oder Lieferanten beauftragt werden oder Lieferungen oder Leistungen vermitteln.

Welche Fördersystematik besteht, wenn man ein Staffelgeschoss eines Wohngebäudes vollflächig anbaut und der Rest der Immobilie revitalisiert wird. Gilt die Revitalisierung als „Bestandsförderung“ und der Anbau als „Neubauförderung“?

Genau so ist es. Die Aufstockung muss die Neubaukriterien erfüllen und kann dann über das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) gefördert werden. Die Revitalisierung der Bestandsflächen stellt eine Sanierungsmaßnahme dar und muss gesondert beantragt werden.

Tipp: Angesichts der notwendigen, fiktiven Abgrenzung zwischen Gebäudeteilen in der energetischen Betrachtung kann eine spezialisierte Beratungsagentur die Planung erleichtern.

Welche Änderungen gab es in den technischen Anforderungen für die Förderungen seit Mai 2023 (z. B. Motoren nur noch ab IE5 förderfähig statt IE4 bisher)?

Die Anforderungskriterien sowohl im Bereich der Förderung von energieeffizienter Anlagentechnik als auch im Bereich der Immobilienförderung werden ständig angepasst, damit der Förderanreiz einerseits und der Umfang der Umwelteffekte andererseits in einem passenden Verhältnis stehen. Während bspw. bereits zum 01.10.2022 u. a. eine Anpassung der Effizienzkriterien von elektrischen Motoren und Antrieben erfolgt ist, erfolgte zum 01.05.2023 eine Änderung der Effizienzkriterien für Wärmedämm-Maßnahmen an Bestandsanlagen.

Muss für die Nutzung der Fördermittel zwangsläufig ein Energieberater beim Neubau eines Nichtwohngebäudes eingesetzt werden?

Ja. Ein bei der KfW gelisteter Energieeffizienzexperte ist zwingend einzubinden, um den Antrag bei der KfW einzureichen

Förderung Erneuerbare Energie, Energie- und Ressourceneffizienz:

Müssen Unternehmen, die förderfähige Energie- oder Ressourceneffizienzmaßnahmen durchführen, auch selbst in Deutschland sitzen?

Nein. Auch im Ausland ansässige Unternehmen sind antragsberechtigt. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben in Deutschland stattfindet und die Umwelteffekte in Deutschland wirken.

Wie werden PV-Anlagen gefördert?

PV-Anlagen werden bspw. in Form von zinsgünstigen Krediten im KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“ gefördert. Ebenso gibt es in verschiedenen Bundesländern und Kommunen Förderangebote. Informieren Sie sich direkt in Ihrer betreffenden Region, ggf. über Ihre lokale IHK oder Energieagentur.

Sind PV-Anlagen mehrwertsteuerbefreit bei Gemeinwohlunternehmen?

Um den Ausbau der PV-Anlagen in Deutschland zu forcieren, hat der Gesetzgeber beschlossen, die Steuer für die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage auf 0 Prozent zu senken. Es ist nicht bekannt, dass es hinsichtlich der Betreiber irgendwelche Einschränkungen geben soll.

Gibt es aktuell Förderung für E-Ladestationen für Mitarbeiter?

Ja. Es gibt Förderoptionen in diesem Bereich. Mehr dazu sowie allgemein zum Thema Förderoptionen für Elektromobilität im Unternehmen finden Sie im IHK-Ratgeber.

Förderung durch Kommunen

Wie unterstützen Städte bei Klimaschutz und Energieeffizienz?

Von subventionierten Beratungsleistungen über digitale Schulungsangebote bis hin zu Investitionszuschüssen – in den vergangenen Jahren haben städtische Förderleistungen für betrieblichen Klimaschutz und Energieeffizienz zugenommen. Sie sind vielfältig und Aufbau und Umfang der Förderung variieren von Kommune zu Kommune.

Gibt es in meiner Stadt Förderprogramme für Unternehmen?

Es gibt bislang keine Übersicht aller kommunalen Programme, dazu ist die Förderlandschaft zu vielfältig. Es lohnt sich daher auf jeden Fall, sich bei Ihrer Stadt über mögliche Optionen zu informieren. Ansprechbar hierzu ist die jeweilige Kommunalverwaltung. Ihre IHK vor Ort hilft gerne bei der Kontaktaufnahme!

Beispiel: Wie unterstützt die Landeshauptstadt München ihre Unternehmen?

Das Förderangebot der Stadt München basiert auf drei Säulen: Beratung, Information und Netzwerke. Ziel ist es, Betriebe und Unternehmen aller Branchen und Größenordnungen bei ihren Bemühungen, klimafreundlicher und nachhaltiger zu wirtschaften, zu unterstützen. So können sich in München ansässige, kleine und mittelständische Betriebe bei geringem Kostenaufwand professionell bei ihrem Einstieg in ein CO2 -Management begleiten lassen (Beratungsprogramm „muenchenklima“). Unternehmen können außerdem Förderung für Gebäudesanierung und Umrüstung auf Erneuerbare Energien beantragen (Förderprogramm „Klimaneutrale Gebäude“) oder sich bei der Verbesserung ihres Mobilitätsmanagements unterstützen lassen. Mit einer Info-Initiative vermittelt die Stadt zusammen mit der IHK und weiteren Partnern zudem kostenfrei Knowhow in Klimaschutz und Energieeffizienz. Einen Überblick zu Förderangeboten der Stadt München finden Sie hier.

! Die FAQ können Sie über diesen Link als PDF downloaden.

1) Diese FAQ sind eine Einstiegshilfe und können eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Das Dokument erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und spiegelt die Situation zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider (Juli 2023). Trotz größtmöglicher Sorgfalt geben wir keine Gewähr auf Richtigkeit der Angaben. Sollten Sie Themen rund um Klimaschutzförderung vermissen, prüfen wir deren Aufnahme gerne. Kontakt siehe unten.

Ansprechpartner:in:

  • Julia Goebel, IHK für München und Oberbayern, goebelj[at]muenchen.ihk.de
  • Referat für Arbeit und Wirtschaft der Stadt München, nachhaltigkeit.raw[at]muenchen.de
  • Jan Bewarder, REM CAPITAL AG, j.bewarder[at]remcapital.de
  • Timo Milenkovic, REM CAPITAL AG, t.milenkovic[at]remcapital.de
  • Philipp Andree, Klimaschutz-Unternehmen e.V., andree[at]klimaschutz-unternehmen.de
© Nattanan Kanchanaprat - pixabay
zum Seitenanfang